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Moderator: OmaNik
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Neue Regelungen für Psychotherapie in Deutschland

Sa 8. Apr 2017, 14:32

Hallo alle,
habe gerade einen Artikel gelesen, in der kurz und bündig zusammengefasst wurde, was die in Deutschland seit Anfang April geltenden neuen Regeln für die Psychotherapie verändern sollen.
... wäre ich nicht zufällig darüber gestolpert, hätte ich gar nicht mitbekommen, dass da was verändert wurde...

Therapeutische Sprechstunde:
Jeder Psychotherapeut muss ab sofort eine Sprechstunde anbieten. In diesem Rahmen soll ermittelt werden, ob ein Patient eine Therapie benötigt oder ob ihm anders geholfen werden kann, ob eine Überweisung in eine Klinik ratsam ist, was der Patient selbst tun kann, damit es ihm besser geht.
Mindestens 25 min, bis zu 6 Sitzungen möglich.
Eine anschließende Therapie muss nicht bei dem Therapeuten sein, bei dem man in der Sprechstunde war.
Ab April 2018 muss man zuerst insgesamt 50 min in Sprechstunde gewesen sein, bevor man weiterbehandelt werden darf.

Erreichbarkeit:
Jede psychotherapeutische Praxis, die über die KK abrechnet, muss wöchentlich 200 min telefonisch erreichbar sein.

Akutbehandlung:
Wer schnellstmöglich psychotherapeutsche Behandlung braucht, soll über die neu eingeführte Aktubehandlung aufgefahren werden. Es sind 24 Sitzungen à 25 min möglich, die nicht von der KK genehmigt werden müssen. Der Therapeut muss sie der KK lediglich melden.

Probatorische Sitzungen:
Mindestens 2 bis maximal 4 Sitzungen vor Beginn der Therapie - zum Abklären von Krankheitsbild, passender Therapierichtung, Dauer der Therapie und zum Spüren, ob die Chemie zwischen Therapeut und Patient stimmt.

Kurzzeittherapie:
Maximal 24 Sitzungen à 50 Minuten, die bei der KK beantragt werden müssen. Ein Gutachten ist dafür nicht mehr nötig. Wenn die KK nach 3 Monaten nicht auf den Antrag reagiert, ist er automatisch bewilligt.

Langzeittherapie:
Je nach Therapieform bis zu 300 Sitzungen. Hier sind weiterhin Gutachten und Bewilligung der KK nötig.

Rezidivprophylaxe:
Bis zu zwei Jahre nach Ende einer Langzeittherapie können ungenutzte Stunden verwendet werden, um Rückfälle zu verhindern.

Terminservicestellen:
Um Termine für Sprechstunden und für die Akutbehandlung zu bekommen, können die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung genutzt werden. Akutbehandlung wird nur vermittelt, wenn man vorher in einer Sprechstunde war und sie vom Therapeuten empfohlen wurde.
Die Servicestellen sind verpflichtet, dem Patienten einen Termin innerhalb der nächsten 4 Wochen anzubieten. Wenn das nicht klappt, dann müssen sie einen Termin im Krankenhaus machen.



...... mal sehen, was das bewirkt. Ob es überhaupt was verändert.

Viele Grüße von
Y

Sa 8. Apr 2017, 14:32

Re: Neue Regelungen für Psychotherapie in Deutschland

Sa 8. Apr 2017, 17:12

Danke y für die Info!
Meine Therapeutin hat mir davon erzählt und meinte, dass sie es nicht so gut findet aus Sicht des Therapeuten: Weil sie nämlich in dieser Sprechstunde eine Diagnose benennen muss und sie das für äußerst schwierig erachtet, weil der Mensch, der dann in die Sprechstunde kommt, sofort eine Schublade haben muss. Für mich persönlich kann diese Regelung Vorteile haben, aber das will ich hier nicht so genau ausführen.

Nochmal danke, OmaNik

Re: Neue Regelungen für Psychotherapie in Deutschland

Mo 22. Mai 2017, 15:37

Danke schön Du Liebe :knuddel:
Ich habe davon gar nichts mitbekommen, finde aber einige Änderungen sehr Sinnvoll.
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